Baulicher Brandschutz
Der Brandschutz ist unterteilt in den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.
Zum vorbeugenden Brandschutz zählen der bauliche Brandschutz, der anlagentechnische Brandschutz sowie der organisatorische Brandschutz.
Baulicher Brandschutz
Alle Maßnahmen des Brandschutzes, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder der Änderung von baulichen Anlagen getroffen werden, zählen zum baulichen Brandschutz, z.B.:
- die äußere Erschließung des Gebäudes mit Löschwasser,
- die Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr,
- die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände und
- die Bemessung oder normgerechte Erstellung von tragenden und raumabschließenden Konstruktionen, z.B. zum Schutz von Bereichen mit hoher Brandgefahr.
Wesentliche Kriterien sind dabei:
- das Brandverhalten von Baustoffen
- der Feuerwiderstand der Bauteile
- die Planung und Erstellung ausreichender Flucht- und Rettungswege für Menschen und Tiere
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