Vorwort – Brandschutz
Eigentlich steckt schon in dem Wort „B R A N D S C H U T Z“ seine Bedeutung im weitläufigsten Sinne:
SCHUTZ VOR BRAND
Doch da steckt viel mehr dahinter, zumal er sich im Wesentlichen in 4 Gruppen unterteilt die allesamt zur Aufgabe haben….
… Maßnahmen zu ergreifen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und im Brandfall die Rettung von Mensch und Tier aber auch wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Deshalb reden wir auch von
- baulichem,
- anlagentechnischem,
- organisatorischem und
- abwehrendem ...
BRANDSCHUTZ
Dabei sind die baulichen Maßnahmen sehr vielfältig und beinhalten die verwendeten Baustoffe und Bauteile, in Europa und Deutschland geregelt in DIN EN 13501 und den DIN EN 1992-1-2 für Stahlbetonbau, DIN EN 1993-1-2 für Stahlbau und DIN EN 1995-1-2 für Holzbau, über den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden.
Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:
- Brandverhalten von Baustoffen
- Feuerwiderstand der Bauteile
- Bauprodukte,
- für die technische Regeln in der Bauregelliste A nach Abs. 2 bekannt gemacht worden sind und die von diesen wesentlich abweichen oder für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik oder Technische Baubestimmungen nach Art. 3 Abs. 2 nicht gibt (nicht geregelte Bauprodukte), müssen
- eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ),
- ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) oder
- eine Zustimmung im Einzelfall
haben.
Gerne stehen wir für Ihre Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie bei Ihren Projekten mit Rat und Tat.